Alles über die Abgasanlage

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Wo darf die Abgasuntersuchung durchgeführt werden?

Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung, die von Fahrzeugherstellern, Meisterwerkstätten oder amtlich anerkannten Kfz-Sachverständigen durchgeführt werden darf und seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung ist.  Die Untersuchung soll sicherstellen, dass die Abgaswerte innerhalb der erlaubten Grenzwerte bleiben. Für die Berechtigung zur Durchführung der AU gibt es klare Vorschriften.

Der Durchführungsbetrieb muss nicht nur über einen Meister mit einer zertifizierten Prüfungsberechtigung verfügen, sondern auch ein zugelassenes Prüfgerät und Prüfdaten besitzen. Pkws mit Ottomotoren werden erstmalig nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre geprüft. Pkws mit Dieselmotoren bis 3500kg zulässige Gesamtmasse ebenfalls in diesem Abstand. Ein Nkw mit Dieselmotor und mehr als 3500kg Gesamtmasse muss alle 12 Monate auf den Prüfstand. 

Wie läuft die Abgasuntersuchung ab?

Sichtprüfung bei Benzinmotoren

  • ist die Auspuffanlage vollständig
  • ist die Auspuffanlage dicht
  • ist der verengte Tankeinfüllstutzen vorhanden (verhindert Betanken mit verbleitem Kraftstoff oder Diesel)

Einstellungskontrolle

  • Zündzeitpunkt
  • Leerlaufdrehzahl
  • CO-Gehalt bei Leerlaufdrehzahl und bei erhöhter Drehzahl 

Zusätzlich wird eine Regelkreisprüfung vorgenommen. Durch ein Ventil wird dabei Falschluft in das Ansaugsystem eingelassen, welches das Gemisch kurzfristig mager werden lässt. Die Lambda-Regelung muss diesen Fehler binnen einer Minute ausgleichen und regulieren können. 

Zum Schluss muss immer ein Prüfprotokoll ausgedruckt werden, mit folgenden Daten:

  • Fahrzeug-Identifikations-Daten
  • Fahrzeug-Solldaten
  • Ergebnis der Sichtprüfung
  • Ergebnis der Leerlaufprüfung
  • Ergebnis der erhöhten Leerlaufprüfung
  • Ergebnis der Lambda-Regelkreis-Prüfung
  • Gesamtergebnis: bestanden ja/nein

AU Prüfumfang Dieselmotoren

Sichtkontrolle wie bei Ottomotoren und zusätzlich wird der Volllastanschlag der Einspritzanlage bei durchgetretenem Fahrpedal geprüft. Bei der AU für Dieselmotoren werden die Rußmenge durch die Messung der Rauchgastrübung und der vorgeschriebene Leerlauf- und Abregeldrehzahl erfasst. 

Für diese Durchführung wird der Motor ohne Last vom Leerlauf viermal hintereinander auf die Abregeldrehzahl beschleunigt. Die frei werdende Rußmenge wird ab der zweiten Messung ausgewertet. Die Werte müssen innerhalb einer bestimmten Bandbreite liegen. Der Mittelwert gilt als Messwert

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